(Lesezeit: 1 Minute)
Wie weit reicht die EU-DSGVO?
Die neue EU Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) hat Einfluss auf die Analyse von Webseiten mit Hilfe von Analysetools.
Die neue EU Datenschutzgrundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft.
Weitere Informationen dazu finden sie hier: DSGVO – was wird geregelt?
Welchen Einfluss hat es auf die Webseitenanalyse?
Die neue DSGVO betrifft auch die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung von Webanalyse-Daten. Diese müssen von Web Analyse-Anbietern erfüllt werden.
Vorzugsweise verwende ich das Tool Matomo, Die Installation erfolgt auf dem gleichen Webserver, auf dem auch die Webseite liegt. Somit bleiben die Daten »hier«. Das hat den Vorteil, dass die Abfrage, Speicherung und Weitergabe der Nutzerdaten nicht an Dritte stattfindet. Auch ist der Zugriff von außen nicht möglich.
Das bedeutet, dass ein Cookie-Hinweis und die Erlaubnisabfrage bei jedem Besuch der Webseite nicht notwendig ist.
Dennoch ist es möglich eine DoNotTrack-Funktion und IP-Anonymisierung einzustellen. Dadurch werden nur User getrackt, die in ihrem Browser die DNT-Funktion deaktiviert haben.
Als weitere Möglichkeit gibt es bei Bedarf die Funktion, dass Nutzer sich per Opt-Out von einzelnen Seiten vom Tracking ausschließen lassen können. Die Platzierung dazu kann in der Datenschutzerklärung, dem Impressum oder einer eigenen Seite (über den Footer erreichbar) eingefügt werden.
Einfache Analysetools
Es gibt für das Content-Management-System WordPress, welches ich hauptsächlich verwende, zahlreiche PlugIns, welche die Daten der Seitenbesucher auswerten und als Listen und Tabellen bereitstellen.
Diese PlugIns sind zum überwiegenden Teil außereuropäische Entwicklungen. Sie speichern Nutzerdaten auf ihren Heimatservern, um diese aufzubereiten und zur Verfügung zu stellen. Somit gehen die Daten an Dritte. In diesem Fall muss auf der Webseite ein Cookie-Hinweis mit Erlaubnisfreigabe bereitgestellt werden.
Eigenes Analysetool
Vorzugsweise verwende ich das Tool Matomo, Die Installation erfolgt auf dem gleichen Webserver, auf dem auch die Webseite liegt. Somit bleiben die Daten »hier«. Das hat den Vorteil, dass die Abfrage, Speicherung und Weitergabe der Nutzerdaten nicht an Dritte stattfindet. Auch ist der Zugriff von außen nicht möglich.
Das bedeutet, dass ein Cookie-Hinweis und die Erlaubnisabfrage bei jedem Besuch der Webseite nicht notwendig ist.
Zudem ist es möglich eine DoNotTrack-Funktion und IP-Anonymisierung einzustellen. Dadurch werden nur Besucher getrackt, die in ihrem Browser die DNT-Funktion deaktiviert haben.
Als weitere Möglichkeit gibt es bei Bedarf die Funktion, dass Nutzer sich per Opt-Out von einzelnen Seiten vom Tracking ausschließen lassen können. Die Platzierung dazu kann in der Datenschutzerklärung, dem Impressum oder einer eigenen Seite (über den Footer erreichbar) eingefügt werden.
Aktiv werden
Benötigen Sie Unterstützung für Ihre Webseite?
Ich helfe Ihnen, die einzelnen Punkte abzuklopfen und Ihre Webseite DSGVO-konform zu aktualisieren.
Schreiben Sie mir, und wir gehen das Projekt gemeinsam an.